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Hundegesetz Kanton Zürich – Alle Informationen zu Theorie- und Praxiskurs einfach erklärt

Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine neue Ausbildungspflicht für Hundehaltende. Je nach Situation müssen ein obligatorischer Theoriekurs, ein Praxiskurs oder beide absolviert werden. Viele Hundebesitzer fragen sich:

  • Muss ich überhaupt einen Kurs besuchen?

  • Wann muss ich den Theoriekurs absolvieren?

  • Wer muss den Praxiskurs besuchen?

  • Welche Fristen gelten?

  • Gibt es Ausnahmen?

In diesem Ratgeber findest du alle wichtigen Informationen verständlich erklärt.

Was hat sich im Hundegesetz geändert?

Erkläre hier kurz:

  • Seit dem 1. Juni 2025 gilt das neue Hundegesetz im Kanton Zürich.

  • Ersthundehalter müssen einen obligatorischen Theoriekurs absolvieren.

  • Für praktisch alle Hunde ist ein Praxiskurs vorgeschrieben.

  • Es gibt verschiedene Ausnahmen.

  • Auf dieser Seite erfährst du einfach erklärt, was für dich gilt.

  • Vermittlung des Hundekodex

Für wen gilt das Hundegesetz?

Wer muss den obligatorischen Theoriekurs besuchen?
 
✅  Ja ➜ Hundehaltung für mindestens 3 Monate 
✅ Ja ➜ Erster Hund 
✅ Ja ➜ Seit mehr als 10 Jahren keinen Hund gehalten 
✅ Ja ➜ Neuhundehalter zieht in den Kanton Zürich, welcher den Hund weniger als 6 Monate gehalten hat. 
❌ Nein ➜ Hund gehalten in den letzten 10 Jahren für mindestens 6 Monate
❌ Nein ➜ Neuhundehalter zieht in den Kanton Zürich, welcher den Hund mehr als 6 Monate gehalten hat. 
❌ Nein ➜ Neuhundehalter die den Hund vom Ehepartner übernehmen, wenn der Hund mindestens 6 Monate im gleichen Haushalt gelebt hat. 
❌ Nein ➜ Sehbehinderte Personen, die einen Blindenhund von einer anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.


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Der Theoriekurs kann frühestens ein Jahr vor der Übernahme des Hundes absolviert werden. Er muss spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen sein.

Wer muss den obligatorischen Praxiskurs besuchen?

Du musst den obligatorischen Praxiskurs nicht absolvieren, wenn einer der folgenden Punkte auf dich oder deinen Hund zutrifft:
❌ Dein Hund ist beim Erwerb oder beim Zuzug in den Kanton Zürich älter als 10 Jahre.
❌ Du ziehst mit deinem Hund in den Kanton Zürich und hast bereits eine gleichwertige praktische Hundeausbildung absolviert, die vom Veterinäramt Zürich anerkannt wird.
❌ Du übernimmst den Hund von deinem Ehe- oder Lebenspartner, wenn der Hund bereits seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.
❌ Du bist vom Veterinäramt Zürich bewilligte Hundeausbildnerin oder bewilligter Hundeausbildner.
❌ Dein Hund stammt aus einem Tierheim und ist in der Hundedatenbank AMICUS auf ein Tierheim registriert. (Ausgenommen sind Hunde, die von einem Tierheim aus dem Ausland importiert wurden.)
❌ Du hältst einen Assistenzhund, der von einer von der Invalidenversicherung anerkannten Ausbildungsstätte stammt.
❌ Du übernimmst als Milizhundeführer oder Instruktor einen Hund der Schweizer Armee, der im Armeedienst eingesetzt wird oder dafür vorgesehen ist.
❌ Dein Hund wird im Sicherheitsdienst der Polizei, einer Strafvollzugsanstalt oder des Grenzwachtkorps eingesetzt oder ist für einen solchen Einsatz vorgesehen.
❌ Dein Hund ist ein vom Bundesamt für Umwelt anerkannter Herdenschutzhund.
 
Hinweis: Ob eine Ausnahme auf dich zutrifft, entscheidet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Zürich. Im Zweifelsfall hilft das Veterinäramt Zürich weiter.

✅ Für alle übrigen Hunde gilt: Der obligatorische Praxiskurs kann frühestens ab dem 6. Lebensmonat des Hundes begonnen werden und muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme des Hundes oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich erfolgreich abgeschlossen werden.​​​​​


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Der obligatorische Theoriekurs
 
Der obligatorische Theoriekurs vermittelt dir das Wissen, das du für einen sicheren und verantwortungsvollen Alltag mit deinem Hund benötigst. Du lernst die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Kantons Zürich kennen und erhältst viele praktische Tipps, damit du von Anfang an eine gute Beziehung zu deinem Hund aufbauen kannst.
Im Online-Theoriekurs behandeln wir unter anderem:

✔️ Rechte und Pflichten von Hundehalterinnen und Hundehaltern im Kanton Zürich
✔️ Bedürfnisse, Verhalten und Körpersprache des Hundes verstehen
✔️ Sichere Führung des Hundes im Alltag
✔️ Verantwortung gegenüber Mitmenschen, anderen Hunden und der Umwelt
✔️ Vorbereitung auf den obligatorischen Praxiskurs
✔️ Abschluss mit offizieller Lernkontrolle gemäss den Vorgaben des Kantons Zürich

Dein Vorteil bei Hundeschule unterwegs
Du absolvierst den gesamten Theoriekurs bequem online. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du den offiziellen Nachweis für den Kanton Zürich und bist optimal auf das Leben mit deinem Hund vorbereitet. Zusätzlich erhältst du eine Vergünstigung auf den obligatorischen Praxiskurs bei Hundeschule unterwegs. 

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Die Theorieprüfung
 
Zum Abschluss des obligatorischen Theoriekurses absolvierst du eine kurze Theorieprüfung. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass du die wichtigsten Inhalte rund um das Hundegesetz, die Hundehaltung und den sicheren Umgang mit deinem Hund verstanden hast.
Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, die sich direkt auf die Inhalte des Kurses beziehen. Wenn du den Kurs aufmerksam verfolgst, bist du bestens vorbereitet, zusätzliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
 
Keine Angst vor der Prüfung
Viele zukünftige Hundehalter machen sich unnötige Sorgen vor der Theorieprüfung. Tatsächlich soll sie nicht «aussortieren», sondern sicherstellen, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter über das notwendige Grundwissen verfügen. Wenn du die Lerninhalte aufmerksam bearbeitest, ist die Prüfung gut zu bewältigen.
 

Der obligatorische Praxiskurs
 
Nach dem Theoriekurs folgt der obligatorische Praxiskurs. Dabei geht es nicht um eine Prüfung oder perfekte Übungen, sondern darum, dich und deinen Hund auf einen sicheren und entspannten Alltag vorzubereiten.
Im Praxiskurs lernst du, deinen Hund in verschiedenen Alltagssituationen sicher zu führen und sein Verhalten besser zu verstehen. Gemeinsam werden typische Herausforderungen geübt, die dir im täglichen Leben begegnen können.
Das lernst du im Praxiskurs
✔️ Den Hund sicher und ruhig im Alltag führen
✔️ Körpersprache und Verhalten des Hundes richtig erkennen und einschätzen
✔️ Angenehme Begegnungen mit Menschen und anderen Hunden meistern
✔️ Rücksichtsvoller Umgang im öffentlichen Raum
✔️ Den Hund auch in ungewohnten Situationen sicher begleiten
✔️ Die Kommunikation zwischen Mensch und Hund verbessern

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Häufige Fragen
 
Gilt das Hundegesetz auch für Hunde aus dem Ausland?
Ja, grundsätzlich schon, ausser auf deinen Hund trifft eine Ausnahme zu. 

Wie lange ist der Theoriekurs gültig?
Der obligatorische Theoriekurs kann frühestens ein Jahr vor der Übernahme des Hundes absolviert werden. Wer den Kurs früher besucht, erfüllt die gesetzliche Voraussetzung nicht mehr. Deshalb empfiehlt es sich, den Kurs erst innerhalb dieses Zeitfensters zu absolvieren.

Wie lange dauert der Theoriekurs?
Der Theoriekurs dauert durchschnittlich rund zwei Stunden. Anschliessend wird das vermittelte Wissen mit einer Theorieprüfung überprüft.

Was passiert, wenn ich die Theorieprüfung nicht bestehe?
Solltest du die Theorieprüfung nicht bestehen, ist das kein Problem. Du kannst sie wiederholen.​

Erhalte ich nach dem Kurs eine Bestätigung?
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du eine Prüfungsbestätigung. Zusätzlich trägt die Hundeausbildnerin oder der Hundeausbildner den erfolgreichen Abschluss innerhalb von zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS ein.

Bis wann muss der Praxiskurs abgeschlossen sein?
Der Praxiskurs muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich erfolgreich abgeschlossen werden.

Wann darf ich mit dem Praxiskurs beginnen?
Der Praxiskurs kann besucht werden, sobald dein Hund das sechste Lebensmonat vollendet hat.

Muss mein Hund alle Impfungen haben?
Das Hundegesetz schreibt keine bestimmten Impfungen für den Praxiskurs vor. Viele Hundeschulen verlangen jedoch aus Rücksicht auf alle teilnehmenden Hunde einen altersgerechten Impfschutz. Informiere dich deshalb vor Kursbeginn bei deiner Hundeschule über die geltenden Voraussetzungen.

Wie viele Lektionen umfasst der Praxiskurs?
Der obligatorische Praxiskurs umfasst mindestens sechs Lektionen mit den vom Veterinäramt vorgegebenen Lernzielen.

Gibt es am Ende eine Prüfung?
Nein. Es gibt keine klassische Abschlussprüfung. Stattdessen überprüft die Hundeausbildnerin oder der Hundeausbildner während des Kurses, ob die vorgeschriebenen Lernziele erreicht wurden. Dies wird in einer Lernerfolgskontrolle dokumentiert.

Was passiert, wenn ich den Praxiskurs nicht bestehe, weil mein Hund aggressiv auf andere Hunde reagiert?
Zeigt dein Hund Schwierigkeiten bei Hundebegegnungen, Leinenaggression oder reagiert er unsicher auf andere Hunde, bedeutet das nicht automatisch, dass ihr den Kurs nicht absolvieren könnt. Je nach Trainingsstand kann es jedoch sinnvoll sein, zuerst gezielt an diesen Themen zu arbeiten.
Für genau solche Mensch-Hund-Teams biete ich 👉 Social Walks an. Dabei trainieren wir in einer kleinen Gruppe ruhige Hundebegegnungen, Leinenaggression, Orientierung am Menschen und andere Alltagssituationen. Die Hunde lernen Schritt für Schritt, dass andere Hunde nichts Besonderes sind und sie sich trotz Ablenkung auf ihren Menschen konzentrieren können. Die Übungen werden individuell an den Trainingsstand jedes Teams angepasst. Gerne kann ich mir deine Situation auch bei einer 👉 Privatlektion anschauen, denn es ist wichtig, dass du weisst wie du deinen Hund im Social walk anleiten kannst. 

Muss ich den Praxiskurs mit jedem neuen Hund erneut absolvieren?
Ja. Der Praxiskurs ist hundebezogen. Das bedeutet, dass der Kurs grundsätzlich mit jedem neu übernommenen Hund absolviert werden muss, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.

Kann ich den Praxiskurs bei jeder Hundeschule besuchen?
Nein. Der Praxiskurs muss bei einer vom Veterinäramt des Kantons Zürich bewilligten Hundeausbildnerin oder einem bewilligten Hundeausbildner absolviert werden. Eine aktuelle Liste findest du beim Kanton Zürich.

Wird ein Hundekurs aus einem anderen Kanton anerkannt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine ausserkantonale Hundeausbildung kann anerkannt werden, wenn sie vom Veterinäramt Zürich als gleichwertig bestätigt wird. Dies betrifft insbesondere Personen, die mit ihrem Hund neu in den Kanton Zürich ziehen.

Was kostet der obligatorische Theoriekurs?
Die Kosten für den obligatorischen Theoriekurs werden von den einzelnen Hundeschulen festgelegt und liegen im Kanton Zürich je nach Anbieter meist zwischen CHF 120 und CHF 200.
Bei Hundeschule unterwegs kostet der obligatorische Online-Theoriekurs CHF 120.– inklusive Theorieprüfung.

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Was kostet der Praxiskurs?
Auch die Preise für den obligatorischen Praxiskurs unterscheiden sich je nach Hundeschule. Für den gesetzlich vorgeschriebenen Kurs mit sechs Lektionen verlangen die meisten Anbieter zwischen CHF 300.- und CHF 330.-
Bei Hundeschule unterwegs kostet der obligatorische Praxiskurs CHF 240.–

👉 Zum Praxiskurs

Gibt es Rabatte, wenn ich beide Kurse buche?
Ja. Wenn du sowohl den obligatorischen Theoriekurs als auch den Praxiskurs bei Hundeschule unterwegs absolvierst, profitierst du von einem Preisvorteil.

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